Regierung hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über Polnische Akademie der Wissenschaften angenommen

11.07.2019

Der Ministerrat hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über Polnische Akademie der Wissenschaften und bestimmter weiterer Gesetze angenommen. Die Änderung legt den Mindestlohn für wissenschaftliche Mitarbeiter am Instituten der Polnischen Akademie der Wissenschaften und des Łukasiewicz-Forschungsnetzwerkes fest.

Die Regierung hat schon vorher informiert, dass „das Ziel des Gesetzesentwurfs die Standarisierung des Mindestlohns für Mitarbeiter der wissenschaftlichen Einheiten der Polnischen Akademie der Wissenschaften“ ist.

In der Mitteilung des Regierungsinformationszentrums hat man informiert, dass die Mindestlohnsätze für wissenschaftliche Mitarbeiter der Institute der Polnischen Akademie der Wissenschaften, der Forschungsinstitute, der Institute des Łukasiewicz-Forschungsnetzwerkes und des Internationalen Instituts für Molekular- und Zellbiologie in Warschau den Mindestsätzen für Mitarbeiter der staatlichen Hochschulen entsprechen sollen.

Mehr:

https://bip.kprm.gov.pl/kpr/form/r53523842833,Projekt-ustawy-o-zmianie-ustawy-o-Polskiej-Akademii-Nauk-oraz-niektorych-innych-.html


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