Universität Opole im Programm „Rechtsbewusstsein als Mittel zum Schutz von Jugendlichen“

18.03.2019

Die Rechtsanwaltskammer, die Fakultät für Jura und Verwaltung der Universität Opole und die Selbstverwaltung der Woiwodschaft Opole unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung, die die Umsetzung des Programms „Rechtsbewusstsein als Mittel zum Schutz von Jugendlichen“ betrifft.

Die Unterzeichner des Kooperationsvertrags wollen zusammenarbeiten, um die richtigen Einstellungen gegenüber anderen Menschen und die Achtung vor Rechten anderer Personen im Bewusstsein der Schüler zu gestalten. Das Programm entstand als Reaktion auf die Bedürfnisse, die sich aus der Diagnose und den Befragungen von Lehrern, Schülern und Eltern ergeben, vor allem aber aufgrund der wachsenden Zahl von Gerichtsverhandlungen, an denen Minderjährige beteiligt sind.

Im Rahmen des Programms plante man Treffen mit Schülern in den Schulen, Workshops für Lehrer und betroffene Eltern, Simulationen von Gerichtsverhandlungen im Gerichtssaal für die Schüler und eine Resümee-Konferenz. Die Lehrveranstaltungen in den 7. und 8. Klassen von 22 Schulen in der Woiwodschaft Opole werden von Anwälten von der Rechtsanwaltskammer und von Jurastudenten geführt – informiert die Hochschule.

Mehr: http://www.uni.opole.pl/page/2754/rusza-program-edukacji-prawnej-nastolatkow


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