Verlängerung der Frist für die Einreichung der Anträge im Nationalen Programm der Entwicklung von Geisteswissenschaften

04.11.2019

Das Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung hat die Frist für die Einreichung der Anträge in den im Rahmen des Nationalen Programms der Entwicklung von Geisteswissenschaften organisierten Wettbewerbe verlängert. Der Aufruf zur Einreichung von Anträgen in den Modulen Nationales Erbe, Universalia 2.1, Universalia 2.2 und Fundamente werden bis zum 30. November 2019 dauern – teilt die Schlesische Universität mit.

Das Nationale Programm der Entwicklung von Geisteswissenschaften ist ein europaweit einzigartiges Zuschussprogramm, das ausschließlich an Humanisten gerichtet ist und die Integration der polnischen Geisteswissenschaften mit den europäischen und globalen Geisteswissenschaften erleichtern soll. Es soll auch Nachwuchswissenschaftlern die Entwicklung ihrer Laufbahn in der Zusammenarbeit mit ausländischen Wissenschaftszentren ermöglichen.

Das Programm soll außerdem die Leistungen der polnischen Geisteswissenschaften in der Welt verbreiten und stabile Bedingungen für die Durchführung und Finanzierung der wichtigsten, langfristigen Forschungs-, editorischen und dokumentarischen Projekte, die die Bildung und Erhaltung von hoch spezialisierten und stabilen Forscherteams erfordern, sichern.


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