Bis zum 24. Mai 2021 läuft der Aufruf zur Einreichung von Anträgen für die 5. Auflage des Programms „Umsetzungsdissertation”, das darauf abzielt, Bedingungen für die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und dem sozioökonomischen Umfeld im Rahmen der Doktorandenschulen. Das Programm besteht in der Ausbildung von Doktoranden in Zusammenarbeit mit Unternehmern oder anderen Einrichtungen, die sie beschäftigen.
Um an dem Programm teilnehmen zu können, muss man an einer Doktorandenschule zugelassen sein und bei einer Einrichtung, die der Ausbildung im Rahmen des Programms an einer Doktorandenschule zustimmt und sich dazu verpflichtet, dem Doktoranden einen Betreuer zur Verfügung zu stellen, vollbeschäftigt sein.
Das Programm besteht aus zwei Modulen:
„Umsetzungsdissertation I”, bei dem die Anfertigung von Dissertationen durch Doktoranden, die wissenschaftlich tätig sind und deren Ergebnisse für die Tätigkeit von Einrichtungen, die Doktoranden beschäftigen, anwendbar sein können, gefördert wird;
„Umsetungsdissertation II — Künstliche Intelligenz” — im Rahmen dieses Moduls unterstützt man die Erstellung von Doktorarbeiten durch Doktoranden, die eine wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich der Nutzung von künstlicher Intelligenz in technologischen oder sozialen Prozessen, einschließlich solcher, die mit Cybersicherheit verbunden sind, durchführen.