„Praxisakademien” — eine neue Kategorie von Fachhochschulen

25.06.2021

Es wird eine neue Kategorie berufsbildender Hochschulen (öffentlich und nicht-öffentlich) — „Praxisakademien” — eingeführt. Der Ministerrat hat den vom Bildungs- und Wissenschaftsminister vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hochschulbildung und Wissenschaft angenommen.

Die Möglichkeit, Fachhochschulen durch die Einführung des Wortes „Praxisakademie” in ihren Namen zu kennzeichnen, wird ihre Position auf dem Bildungsmarkt stärken und zu ihrer positiven Wahrnehmung im sozioökonomischen Umfeld beitragen. Darüber hinaus werden diese Hochschulen auch die Möglichkeit haben, sich in der Bereitstellung von Studienprogrammen, die auf den Lehrerberuf vorbereiten, unabhängig zu machen — informiert das Wissenschaftsministerium.

Der Begriff „Praxisakademie” wird einer Fachhochschule vorbehalten sein, die alle folgenden Bedingungen erfüllt: sie besteht seit mindestens 10 Jahren; sie hat mindestens 250 Studierende, von denen mindestens 100 im Vollzeitstudium eingeschrieben sind; mindestens 50 % des akademischen Personals sind an der Hochschule hauptberuflich tätig; sie bietet Bachelor- und Masterstudium oder einheitliches Magisterstudium in mindestens 5 Studiengängen an; sie bietet die Ausbildung in mindestens einem Studiengang, der auf die Ausübung von Berufen, insbesondere von medizinischen Berufen und dem Lehrerberuf vorbereitet oder einem Studiengang, der zum Grad eines Ingenieurs oder Master führt; keine der Studiengänge, die von einer Hochschuleinrichtung angeboten werden, wurde von der polnischen Akkreditierungskommission infolge der durchgeführten Bewertung der Qualität der Ausbildung negativ beurteilt.


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