Dank dem Paket der Gesetze über Innovation werden die polnischen Unternehmer, die Forschungsarbeiten durchführen, ab diesem Jahr konkrete steuerliche Vorteile erhalten.
Die neue FuE-Steuervergünstigung, die ab 2018 unter entscheidend günstigeren Bedingungen als in vorigen Jahren gilt, ermöglicht FuE-Aufwendungen zweimal von der Steuerbemessungsgrundlage abzusetzen. Einmal als einfache Betriebsausgaben, das zweite Mal als Steuerermäßigung.
– Trägt ein Unternehmen FuE-Aufwendungen in Höhe von 100 Tausend PLN netto, kann der Unternehmenschef sogar 200 Tausend PLN netto zu Betriebsausgaben rechnen – erklärte Jan Kordasiewicz aus der Kanzlei für Wirtschaftsberatung Cieślak & Kordasiewicz in der Zeitschrift „Puls Biznesu“.
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https://www.pb.pl/nowa-ulga-sprzyja-innowatorom-904838