Aufenthaltserlaubnis für Wissenschaftler und Studenten aus Nicht-EU-Ländern

23.11.2018

Die polnische Regierung legte im Sejm ein Projekt der Änderung des Ausländergesetzes ein. Neue Vorschriften erlauben den Wissenschaftlern und Studenten aus den Nicht-EU-Ländern, eine Erlaubnis für den ständigen Aufenthalt in Polen für nicht länger als 5 Jahren zu bekommen.

Der Gesetzentwurf passt polnisches Recht an die Vorschriften der Europäischen Union an, u.a. im Bereich der Einfahrt- und Aufenthaltsbedingungen für Nicht-EU-Bürger, die in Polen an wissenschaftlicher Forschung, Schulungen, Austauschprogrammen oder Bildungsprojekten teilnehmen, studieren oder als Au-Pair arbeiten wollen.

Dank den neuen Vorschriften können die ausländischen Wissenschaftler in Polen von 2 bis 5 Jahren bleiben.


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