Das Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung hat vor, eine Steuerermäßigung für Studenten im Vollzeitstudium an den privaten Hochschulen einzuführen – informiert die Tageszeitung „Rzeczpospolita“.
Nach dem Vorentwurf des Ministeriums könnte ein arbeitender Student, seine Eltern oder gesetzlichen Vormunde einen Teil der Kosten, die mit dem Studium an einer nicht öffentlichen Hochschule verbunden sind, bis zu einer bestimmten Höhe von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Katarzyna Zawada, Pressesprecherin des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulbildung informiert, dass die Obergrenze des Betrags 2 Tausend Zloty betragen soll.
Die neue Lösung soll den Zugang zur Hochschulbildung den Personen ermöglichen, die im Hinblick auf ihre schlechte ökonomische Situation oder den Wohnort nicht imstande sind, das Studium an einer öffentlichen Hochschule aufzunehmen.