Fast eine Hälfte der Hochschullehrer an den öffentlichen Hochschulen wird Gehaltserhöhungen erhalten. Am 1. Januar 2019 soll die Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung über die Gehaltsregelung in Kraft treten, die ein Teil der Verfassung für Wissenschaft ist – informiert in einer Mitteilung das Wissenschaftsministerium.
Das Grundgehalt wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Doktortitel wird um 860 PLN steigen. Einen großen Unterschied werden auch Personen, die als Assistenten, Hochschullehrer, Lektoren oder Instrukteuren beschäftigt sind, spüren. Bisher betrug ihre Vergütung ca. 2400 PLN. Nach den Veränderungen wird sie mehr als 3200 PLN betragen also um ca. 800 PLN höher sein.
Wenn die Wirtschaft sich dynamisch entwickelt und das auch dank den wissenschaftlichen Mitarbeitern geschieht, dann müssen sie mehr verdienen. Ihr Gehalt soll ihre Rolle im Prozess des Aufbaus vom starken Polen widerspiegeln – stellte stellvertretender Ministerpräsident Jarosław Gowin, Minister für Wissenschaft und Hochschulbildung fest.