Nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden nur diese Hochschulen zur Bildung von Lehrern berechtigt, die wissenschaftliche Forschungen führen und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich der Bildung von Lehrern und von Schülern anwenden – kündigte Piotr Müller, der stellvertretende Minister für Wissenschaft und Hochschulbildung in einem Interview für die Tageszeitung „Rzeczpospolita” an.
Hochschulen, die für den Lehrberuf ausbilden, werden mindestens die wissenschaftliche Kategorie B in der Disziplin haben müssen, der ein Studiengang zugeschrieben ist. Der stellvertretende Minister Müller sagte auch an, dass die Vorschul-, Grundschul- und spezielle Pädagogik als einheitliche Magisterstudien realisiert werden. Alle Änderungen sollen stufenweise ab dem nächsten Studienjahr eingeführt werden.