Die polnische Regierung legte im Sejm ein Projekt der Änderung des Ausländergesetzes ein. Neue Vorschriften erlauben den Wissenschaftlern und Studenten aus den Nicht-EU-Ländern, eine Erlaubnis für den ständigen Aufenthalt in Polen für nicht länger als 5 Jahren zu bekommen.
Der Gesetzentwurf passt polnisches Recht an die Vorschriften der Europäischen Union an, u.a. im Bereich der Einfahrt- und Aufenthaltsbedingungen für Nicht-EU-Bürger, die in Polen an wissenschaftlicher Forschung, Schulungen, Austauschprogrammen oder Bildungsprojekten teilnehmen, studieren oder als Au-Pair arbeiten wollen.
Dank den neuen Vorschriften können die ausländischen Wissenschaftler in Polen von 2 bis 5 Jahren bleiben.