Bis zum 6. April können wissenschaftliche Einrichtungen Kandidaten für die Mitglieder des Komitees für die wissenschaftliche Politik vorschlagen.
Laut der Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung können wissenschaftliche Einrichtungen, die über wissenschaftliche Kategorie A+ bzw. A verfügen, nur je einen Kandidaten, der einen der bestimmten wissenschaftlichen Einrichtung zuständigen Wissenschaftsbereich vertritt, vorschlagen.
Der Kandidat für einen Mitglied des Komitees muss mindesten den Titel habilitierter Doktor haben. In der Bewerbung soll die Beschreibung der Qualifikation und der Berufserfahrung des Kandidaten sowie eine Begründung, die die Informationen über einen ausgezeichneten Ruf und Einhaltung der Grundsätze der Wissenschaftsethik durch den Kandidaten enthält, sich befinden.
Die Liste der Kandidaten für Mitglieder des Komitees für die wissenschaftliche Politik, deren Bewerbungen Formerfordernissen genügen, wird auf der Internetseite des Bildungsministeriums im Öffentlichen Mitteilungsblatt (Biuletyn Informacji Publicznej) sowie in dem Sitz des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulbildung unverzüglich nach der Bewertung der Bewerbungen veröffentlicht.
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http://www.nauka.gov.pl/komunikaty/ogloszenie-o-przyjmowaniu-zgloszen-ka…