Der Senat der Jagiellonen-Universität (UJ) Krakau berief den ersten Rat der Hochschule, dessen Amtszeit 2 Jahre dauert. Der Rat besteht aus 7 Personen. Die Berufung solcher Gremien an den öffentlichen Hochschulen wird im neuen Bildungsgesetz vorgesehen, das am 1. Oktober 2018 ins Leben trat – informiert die UJ.
Gemäß des Bildungsgesetzes berief der Senat von UJ den ersten Rat der Hochschule, zu dem gehören: Prof. Grażyna Stochel, Dr. habil. Dorota Szumska, Prof. Jerzy Wordliczek, Dr. Mikołaj Budzanowski, Prof. Jacek Purchla, Dr. Zbigniew Inglot und Jakub Bakonyi.
Der Hochschulrat begutachtet das Projekt des neuen Statuts der Jagiellonen-Universität, benennt Kandidaten für einen Rektor, dessen Wahl 2020 stattfindet, und erteilt Einwilligung zum Veräußerung oder Belastung mancher Vermögensgegenstände der Hochschule.