Man hat die 10. Auflage des Wettbewerbs für die beste Masterarbeit zum Thema Verbraucherschutz und die 12. Auflage des Wettbewerbs für die beste Masterarbeit zum Thema Wettbewerbsschutz entschieden. Die Wettbewerbe werden vom Präsidenten des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz organisiert. Partner der Wettbewerbe ist die Vereinigung des Wettbewerbsrechtes und der Schirmherr ist die Polnische Wirtschaftsgesellschaft.
Die eingereichten Arbeiten betrafen sowohl das Kartellrecht, wie z.B. wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Fusionskontrolle oder Formen staatlicher Beihilfen, als auch Verbraucherfragen, wie z.B. Verbraucherrechte, irreführende Marktpraktiken oder Fernabsatzverträge.
Die Jury bewertete u.a. die inhaltliche Qualität der Arbeit, die Form, die innovative Herangehensweise an das Thema und das Niveau der Bearbeitung.
Der erste Platz in der Kategorie „Wettbewerb” ging an Anna Czuchryta, die ihre Arbeit „Standard of proof in EU competition law” unter der Betreuung von Prof. Robert Grzeszczak an der Universität Warschau verteidigt hat.
Klaudia Koman wurde mit dem ersten Preis in der Kategorie „Verbraucher” ausgezeichnet. Sie verteidigte ihre Arbeit „Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen und Verbraucherschutz im Binnenmarkt: Richtlinie 2019/770 und Perspektiven für ihre Umsetzung im polnischen Recht” unter der Betreuung von Prof. Dr. habil. Monika Namysłowska an der Universität Łódź.