Die Erhöhung des Mindestgrundgehalts von Professoren der Hochschulen von 5390 Zloty auf 6410 Zloty brutto erfolgt aufgrund eines Vorschlags der Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 5. Juli 2018.
Das Mindestgehalt beträgt 6410 Zloty. Der Verdienst wird jedoch tatsächlich von einer konkreten Hochschule abhängen. Den Anspruch auf die Gehaltserhöhung haben nicht nur die Professoren der öffentlichen Hochschulen, sondern auch alle Hochschullehrer. Ihr Gehalt muss mindestens 50 Prozent des Gehalts eines Professors betragen.
An den polnischen Hochschulen werden zur Zeit ungefähr 10 Tausend Hochschullehrer mit dem Professortitel und 88 Tausend andere Hochschullehrer angestellt. Die Verordnung tritt in Kraft am 1. Oktober 2018.