Einschränkungen an Hochschulen wurden verlängert

15.04.2020

Man hat eine Verordnung veröffentlicht, welche die Einschränkungen im Funktionieren der Hochschulen bis zum 26. April 2020 verlängert.

Naben der Verlängerung der bisherigen Einschränkungen im Betrieb an Hochschulen hat man auch analog den Organen der Hochschule die Fassung von Beschlüssen über elektronische Kommunikationsmittel in allen Angelegenheiten, nicht nur diesen, die für laufendes Funktionieren der Hochschule notwendig sind, ermöglicht.

Weiterhin soll man Online-Lehrveranstaltungen durchführen – unabhängig davon, ob dies im Bildungsprogramm vorgesehen wurde. Diese Pflicht betrifft sowohl Hochschulen als auch Einheiten, die Doktoranden ausbilden und eine Möglichkeit haben, Fernausbildung durchzuführen. Die Prüfung der Lehrergebnisse kann auch außerhalb der Universität – mittels IT-Technologien – erfolgen.


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