Einstellung der Lehrtätigkeit an Hochschulen bis zum 25. März 2020

13.03.2020

Im Zusammenhang mit dem wachsenden Risiko der Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie neuen bestätigten Coronavirus-Fällen in Polen hat stellvertretender Ministerpräsident, Minister für Wissenschaft und Hochschulbildung Jarosław Gowin – nach der Empfehlung des Regierungsteams für Krisenmanagement – über die Einführung von Präventivmaßnahmen, die die Ausbreitung dieses Virus verhindern und dadurch das Risiko der Epidemie verringern sollen, entschieden.

Der Minister stellt auf dem Gebiet des ganzen Landes die Lehrtätigkeit, die an den vom Minister für Wissenschaft und Hochschulbildung überwachten Hochschulen durchgeführt wird, ein. Dies betrifft die Bildung im Rahmen des Studiums ersten und zweiten Grades, des einheitlichen Magisterstudiums, des Promotionsstudiums sowie der Doktorschulen und Lehrveranstaltungen in Kursen und Schulungen, die im Rahmen der Hochschule organisiert werden, des Postgraduiertenstudiums sowie alle andere Formen.

Die Aussetzung der Lehrtätigkeit gilt vom 12. bis zum 25. März 2020.

Die Verordnung schränkt nicht die Möglichkeit der Durchführung der wissenschaftlichen Forschung ein.


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