Der Fernunterricht an polnischen Universitäten wurde gemäß einer im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über das Funktionieren der Universitäten bis Ende September dieses Jahres verlängert.
Der Fernunterricht an den Universitäten wird bis zum 30. September dieses Jahres verlängert — so ergibt es sich aus der Verordnung des Bildungs- und Wissenschaftsministers über die vorübergehende Einschränkung des Betriebs bestimmter Einrichtungen des Hochschul- und Wissenschaftssystems im Zusammenhang mit der Vorbeugung und Bekämpfung von COVID-19.
Im Zeitraum vom 27. Februar 2021 bis zum 30. September 2021 werden Lehrveranstaltungen in Bachelor- und Masterprogrammen sowie Postgraduiertenprogrammen und anderen Formen der Ausbildung an Hochschulen, die unter der Aufsicht des Bildungs- und Wissenschaftsministers stehen, sowie Lehrveranstaltungen im Rahmen der Doktorandenausbildung an Hochschulen und anderen Einrichtungen, die eine solche Ausbildung anbieten, unter Verwendung von Methoden und Techniken des Fernunterrichts durchgeführt, unabhängig davon, ob dies im Lehrplan einer bestimmten Ausbildung vorgesehen ist — heißt es in der Verordnung.