Der Sejm hat das Gesetz über die Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit aus dem Fonds der Polnischen Wissenschaft erlassen. Der Gesetzesentwurf wurde vom Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung vorbereitet.
Der Fonds wird in der Staatsbank, Bank Gospodarstwa Krajowego (BGK) entstehen und mit dem Betrag von 500 Millionen PLN subventioniert werden. Der Fonds soll das Virtuelle Forschungsinstitut (Wirtualny Instytut Badawczy – WIB) finanzieren, das eine innovative Struktur der Forschungsführung sein wird. Das Virtuelle Forschungsinstitut wird anders als die gebräuchliche Weise der Forschungsfinanzierung in Polen funktionieren. Die Finanzmittel wird man für die Bildung und Entwicklung von Forscherteams bestimmen.
Das Gesetz, das nun dem Senat vorgelegt werden muss, wird die Entwicklung des neuen Mechanismus der Finanzierung von Forschungsarbeiten und der Kommerzialisierung dieser in Polen ermöglichen.