Forschung zu sprachlichen Unterschieden im Recht der Europäischen Union

08.06.2021

Das Recht der Europäischen Union ist in 24 Amtssprachen abgefasst, die sich gegenseitig vermischen und beeinflussen. Das hat zur Folge, dass europäisches Recht in Paris anders verstanden werden kann als in Warschau oder Helsinki. Dr. Agnieszka Doczekalska vom Lehrstuhl für Internationales Recht und Recht der Europäischen Union an der Leon-Koźmiński-Akademie (ALK) Warschau, Autorin des Buches „Rechtssprache bei der Schaffung und Umsetzung von Unionsrecht. Hybridisierungsprozesse” hat diese sprachlichen Unterschiede analysiert.

Die Forschungen von Dr. Doczekalska zeigen, dass die Verwendung von Ausdrücken, die in anderen Sprachen nicht vorkommen, ein Hindernis bei der Schaffung des gemeinsamen EU-Rechtes ist. 

Es kann sogar dazu führen, dass ein Bürger, der in seiner Muttersprache nach dem Gesetz handelt, bei Unterschieden zwischen den Sprachversionen eigentlich gegen EU-Recht verstößt — erklärt die Forscherin und nennt ein Beispiel: Wenn in einem EU-Rechtsakt der Begriff „actually” vorkommt, übersetzen wir ihn mit „eigentlich” oder „tatsächlich“. In der polnischen Sprache finden wir jedoch die folgenden Versionen der Übersetzung: „aktuell”, „gegenwärtig“. Schon ein einziges Wort kann das Verständnis eines Rechtsaktes und damit die Durchsetzung eines Gesetzes verändern — betont sie.


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