Im Zusammenhang mit der epidemischen Bedrohung hat man kraft der Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom. 11. März 2020 vorübergehend die Lehrtätigkeit an Hochschulen suspendiert.
In Anbetracht dieser besonderen Situation, in der sich polnische Hochschulen und Studenten befinden, empfiehlt das Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung, die Möglichkeit der Erhebung von Studiengebühren in Betracht zu ziehen.
Mit dieser Empfehlung will das Ministerium finanzielle Belastung der Studenten reduzieren. Wegen des Zustand der epidemischen Bedrohung in Polen wurden nämlich zahlreiche Arbeitsplätze wie z.B. gastronomische Einrichtungen, in denen mehrere Studenten gearbeitet haben, geschlossen – liest man in der Mitteilung des Hochschulministeriums.