„Management des Betrugsrisikos – Vorgaben im Kontext der vorgeschlagenen Vorschriften“ lautet der Titel der Konferenz, die vom Zentrum für Forschung über Soziale und Wirtschaftliche Risiken Collegium Civitas organisiert wird und am 21. Mai 2018 im Konferenzzentrum Zielna in Warschau stattfinden wird.
Die Konferenz soll in die mit der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen gemeinschaftlichen Grundsätzen des Schutzes von Personen, die Verletzungen der Unionsvorschriften melden, verbundenen Veränderungen einführen.
Wie Collegium Civitas in einer Mitteilung erklärt, ist der Schutz von Personen, die Verstöße gegen Vorschriften der Europäischen Union melden, fragmentarisch und uneinheitlich. Lediglich 10 Mitgliedstaaten gewähren vollen Schutz für diese Personen. In sonstigen Staaten ist dieser Schutz fragmentarisch und betrifft konkrete Sektoren oder Kategorien der Arbeitnehmer.
Während der Konferenz werden die Teilnehmer u.a. folgende Referate sich anhören können: Rolle und Rechtsstellung der anmeldenden Person; Meldung von Fällen, wo Banken zur Begehung einer Straftat benutzt werden oder forensische Wirtschaftsprüfung – neuartige Auffassung von Aufdeckung und Vorbeugung von Missbräuchen in der Organisation.