Im Zusammenhang mit der Einstellung von Lehrveranstaltungen in Form eines direkten Kontakts wird man Unterrichte mithilfe von Methoden und Techniken der Fernbildung durchführen – entschied Dr. habil. med. Maciej Słodki, Rektor der Masowischen Staatlichen Hochschule Płock.
In der am 13. März erlassenen Verordnung über die Verhinderung der Ausbreitung von Coronavirus hat der Rektor entschieden, dass an der Hochschule lediglich ihre Mitarbeiter sich befinden können.
Die Hochschullehrer dieser Hochschule sollen gemäß der Verordnung den Studierenden didaktische Materialien samt Hinweisen bezüglich der Lösung von Aufgaben mittels des Systems Virtuelle Hochschule bereitstellen. Die Studierenden sind dagegen dazu verpflichtet, dieses Material zu beherrschen und die übermittelten Aufgaben zu lösen.