Ministerrat hat das Paket zur akademischen Freiheit angenommen

09.07.2021

Am 6. Juli verabschiedete der Ministerrat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Hochschulbildung und Wissenschaft, das sogenannte Paket zur akademischen Freiheit. Der Entwurf wird nun im Sejm und später im Senat diskutiert.

Das Hauptziel des Pakets zur akademischen Freiheit ist es, den Lehrern die Freiheit der Lehre, die Freiheit der Rede, die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse sowie die Freiheit der akademischen Debatte auf der Grundlage pluralistischer Weltanschauungen zu garantieren. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen stärken das verfassungsmäßige Recht auf freie Äußerung religiöser, philosophischer und ideologischer Überzeugungen in akademischen Kreisen — teilt das Ministerium für Bildung und Wissenschaft mit.

Das Paket zur akademischen Freiheit geht unter anderem davon aus, dass ein akademischer Lehrer nicht für die Äußerung seiner Meinung verantwortlich gemacht werden kann.

Die Novelle verpflichtet die Rektoren, die Achtung der Freiheit der Lehre, der wissenschaftlichen Forschung und der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse sowie der akademischen Debatte unter Beachtung der Prinzipien des Pluralismus der Weltanschauungen und der Ordnungsregeln der Hochschulen zu gewährleisten.


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