Offene Ausschreibung der Funktion des Rektors/der Rektorin der Universität Warschau

02.01.2020

Bis zum 31. Januar 2020 wartet der Rat der Universität Warschau auf Bewerbungen der KandidatInnen, die das Amt des Rektors der Universität Warschau antreten möchten.

In der Stellenausschreibung hat der Rat der Universität Warschau darauf hingewiesen, dass der Kandidat für die Funktion des Rektors der größten polnischen Hochschule:

  • formelle Anforderungen, die im § 30 der Satzung der Universität Warschau bestimmt sind, erfüllen;
  • nachgewiesene wissenschaftliche Leistungen auf hohem Niveau haben;
  • nachgewiesene Erfolge in der Führungsrolle und in der Wahrnehmung von Führungsaufgaben in Einrichtungen mit akademischem oder Forschungsprofil haben,
  • sich in aktuellen strategischen und operationellen Fragen, die mit der Führung der Universität Warschau verbunden sind, auskennen;
  • das System der Hochschulbildung in Polen kennen;
  • strategische Vision der Entwicklung der Universität haben;
  • fließend Polnisch und Englisch sprechen soll.

Gemäß den Rechtsvorschriften und der Satzung der Universität Warschau wird der Senat der Universität Warschau die vom Rat der Universität Warschau und dem Wahlausschuss angemeldeten Kandidaten begutachten. Danach wird der Wahlausschuss den neuen Rektor wählen.

Mehr:

https://www.uw.edu.pl/wp-content/uploads/2019/12/otwarty-nabor-kandydatow-na-rektora-uniwersytetu-warszawskiego.pdf


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