Der Kampf gegen Coronavirus SARS-CoV-2 ist eine Herausforderung sowohl für Gesellschaften als auch für Regierungen. „Die Verfassung der Republik Polen hat entsprechende außerordentliche Instrumente vorgesehen, doch die Staatsorgane verwenden diese Instrumente nicht“ – behauptet das Komitee für Rechtswissenschaften der Polnischen Akademie der Wissenschaften in ihrer Stellungnahme und fordert, dass die Einhaltung der Verfassung unverzüglich erreicht wird.
Die Verfassung der Republik Polen hat entsprechende außerordentliche Instrumente vorgesehen, doch die Staatsorganen verwenden diese nicht. Stattdessen führt man unverhältnismäßige, weitere Einschränkungen der Freiheit und Rechte ein. Es gibt keine effektiv funktionierenden Mitteln zum Schutz der Menschenrechte. Die Befürchtungen und Einwände betreffen den Bereich, die Dauer der Verwendung dieser Lösungen sowie die tatsächlichen Absichten des Gesetzgebers – steht es im Erlass des Komitees für Rechtswissenschaften der Polnischen Akademie der Wissenschaften.
Nach Ansicht des Komitees „findet der Kampf gegen Gefahren für Leben und Gesundheit der Bürger in Polen parallel zur Vorbereitung auf die Wahl statt“ und deswegen „macht die Pandemie die Möglichkeit der Umsetzung des Wahlzeitplans zunichte“.