Gemäß dem neuen Gesetz hat der Rektor ein stärkeres Mandat als vorher. Er bekam eine Reihe von Kompetenzen, die bisher anderen Organen der Hochschule zugeschrieben waren. Damit ist eine große Verantwortung verbunden. Ich bin aber davon überzeugt, dass dank den neuen Prärogativen die Hochschulleitung viel effektiver sein wird – hat Prof. Dr. habil. Wiesław Bielawski, Rektor der Naturwissenschaftlichen Universität Warschau (SGGW) in einem Gespräch mit der offiziellen Internetseite der Universität festgestellt.
Der Gespräch mit dem Rektor der SGGW war den Veränderungen gewidmet, die mit sich die Einführung der Verfassung für Wissenschaft bringt. Die Vorschriften des neuen Gesetzes gelten seit Oktober 2018, aber erst das Studienjahr 2019/2020 bringt spürbare Veränderungen im Funktionieren der Hochschulen.
Laut Prof. Bielawski gehören zu den wichtigsten Veränderungen das neue Modell der Ausbildung von Doktoranden im Rahmen von Doktorschulen, neuer Weg der akademischen Laufbahn für ausgezeichnete Didaktiker, die Möglichkeit, eigene Strategien der Entwicklung des wissenschaftlichen Personals, die auf einem stabilen Stipendiensystem basieren, zu schaffen, Entwicklung des Dualstudiums und der praktischen Ausbildung bei der Einhaltung des Grundsatzes der Unentgeltlichkeit des Studiums.