Der Minister für Wissenschaft und Hochschulbildung hat die wissenschaftlichen, sozial-wirtschaftlichen und finanziellen Kreise darum gebeten, dass sie Kandidaten für Mitglieder des Rates des Nationalen Zentrums für Forschung und Entwicklung benennen.
In der Bekanntmachung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung kann man lesen, dass unter angemeldeten Kandidaten vier Personen, aus den durch wissenschaftliche Kreise benannten Kandidaten, die mindestens über einen Doktortitel verfügen und aktive Forschung und Entwicklungsarbeiten führen sowie drei Personen, aus den durch sozial-wirtschaftliche und finanzielle Kreise benannten Kandidaten, die erwerbstätig sind, für Mitglieder des Rates gewählt werden.
Die Mitgliedschaft im Rat darf nicht mit der Mitgliedschaft im Komitee für Evaluation von Wissenschaftseinheiten; im Komitee der wissenschaflichen Politik; im Rat des Nationalen Zentrums für Wissenschaft und in der Zentralkommission für akademische Grade und Titel verbunden werden.