Stellvertretender Ministerpräsident Gowin erklärt in einem Interview für die Zeitung „Rzeczpospolita“ die Vorschriften der Verfassung für Wissenschaft

10.05.2018

Es ist nicht wahr, dass nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Wissenschaft und Hochschulbildung ein Teil der Hochschulen das Recht zur Benutzung der Bezeichnung „Universität“ verlieren wird – erklärte in einem Interview für die Tageszeitung „Rzeczpospolita“ stellvertretender Ministerpräsident Jarosław Gowin, Minister für Wissenschaft und Hochschulbildung.

Im weiteren Teil des Interviews hat der stellvertretende Ministerpräsident Gowin betont, dass „die entworfenen Vorschriften direkt davon sprechen, dass auch im Falle der Erlangung einer wissenschaftlichen Kategorie, die im Licht der Gesetzvorschriften für die Benutzung der Bezeichnung „Universität“ oder „technische Universität“ unzureichend ist, wird die Hochschule die Berechtigung zur Benutzung der bisherigen Bezeichnung behalten wird. Die Bedingungen für die Benutzung der Bezeichnung „Universität“ werden nur diese Fälle betreffen, wenn eine Hochschule ihre Bezeichnung ändern und den Status der „Universität“ erhalten möchte.

Stellvertretender Ministerpräsident Gowin hat noch einmal betont, dass im Gegensatz zur herkömmlichen Meinung die neuen Vorschriften regionale Hochschulen nicht vernachlässigen.

Das Gesetz sieht konkrete Lösungen vor, die an regionale Hochschulen gerichtet sind. Man soll hier vor allem das spezielle Programm „Regionale Exzellenzinitiative“ nennen, das das wissenschaftliche Potential in diesen Disziplinen verstärken soll, in denen die wissenschaftliche Tätigkeit an jeweiliger Hochschule auf besonderes hohem Niveau geführt wird – hat der Minister für Wissenschaft und Hochschulbildung festgestellt.


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