Maria Kaczmarek, Jurastudentin im vierten Jahr an der Fakultät für Recht und Verwaltung der Universität Breslau, hat einen landesweiten Wettbewerb des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten gewonnen. Die Wettbewerbsaufgabe bestand darin, einen Aufsatz zum Thema „Iris-Scanning als Mittel zur Identifizierung von Studenten während Prüfungen” zu schreiben.
– Ich habe letztes Jahr begonnen, mich näher mit dem Thema Datenschutz zu beschäftigen, als mit dem Ausbruch der Pandemie das Wort „Privatsphäre” eine neue Bedeutung bekam und die Entwicklung von Technologien, die eine Fernkommunikation ermöglichen, ein unglaubliches Tempo annahm (…) — erklärt die Gewinnerin.
In ihrem Wettbewerbsbeitrag riet die Studentin der Universität davon ab, die Einwilligung der Studenten als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ihrer biometrischen Daten zu verwenden. Sie wies auf die möglichen Gefahren hin, die von einer Datenverarbeitung ausgehen, die so stark in die Privatsphäre des Einzelnen eingreift, und schlug gleichzeitig andere Lösungen vor, wie z. B. das Vorzeigen eines Studentenausweises mit Foto.