Der Senat – höhere Kammer des polnischen Parlaments – sprach sich einstimmig für die Änderung des Gesetzes über den Beruf der Krankenschwester und der Hebamme. Gemäß der Änderung wird man die Ausbildung im Studiengang Krankenpflege und Geburtshilfe ersten Grades als Teilzeitstudium durchführen dürfen.
Die Änderung wird nun an den Präsidenten gehen. Gemäß der Änderung wird das Programm des Studiums ersten Grades im Studiengang Krankenpflege und Geburtshilfe, das als Teilzeitstudium durchgeführt wird, sowie die Dauer und Anzahl der Unterrichtsstunden gleich wie im Falle des Vollzeitstudiums sein.
Gemäß der Gesetzesänderung werden außerdem Krankenschwester und Hebammen einen bezahlten Bildungsurlaub – bis 6 Arbeitstagen jährlich – in Anspruch nehmen können. Diesen Urlaub können sie beispielsweise für die Teilnahme an Konferenzen und Bildungskursen nutzen.