Universität Warschau wird bis zum 15. Mai online funktionieren

09.04.2020

Am 7. April hat der Rektor des Universität Warschau neue Verordnungen über die Grundsätze des Studierens und der Arbeit an der Universität Warschau, die die Ausbreitung der COVID-19-Erkrankung verhindern sollen, erlassen. Die Dokumente verändern manche früheren Akts und verlängern die Fernbildung bis zum 15. Mai.

Die neue Verordnung des Rektors verlängert die Frist der Beschränkung der Arbeit an der Hochschule bis zum 15. Mai 2020. Die Frist der Einstellung von Dienstreisen ins Ausland sowie der Teilnahme an inländischen Konferenzen von Mitarbeitern, Doktoranden, Studierenden und Teilnehmern der Postgraduiertenstudiengänge wird vom 30. April auf den 30. Juni 2020 verschoben.

Man hat auch die Frist der Annullierung von Veranstaltungen mit offenem Charakter (Konferenzen, Symposien, offene Vorträge, Kunstveranstaltungen und andere), die an der Universität Warschau organisiert werden, bis zum 31. August 2020 verlängern. Man wird auch keine neuen Personen in Studentenwohnheimen und anderen Gebäuden der Universität Warschau bis zum 30. Juni 2020 unterbringen. In diesem Zeitraum gilt auch das Verbot der Besuche.


Höhere Bildung