Aussetzung der Tätigkeit polnischer Hochschulen bis zum 10. April

24.03.2020

Am 21. März hat stellvertretender Ministerpräsident, Minister für Wissenschaft und Hochschulbildung Jarosław Gowin die Verlängerung der Suspendierung der Lehrtätigkeit an Hochschulen in Polen bis zum 10. April mitgeteilt. Diese Entscheidung wurde infolge der Ausrufung des Epidemie-Zustands in Polen getroffen.

Stellvertretender Ministerpräsident betonte, dass es um die Aussetzung der Lehrtätigkeit und kein Schließen der Hochschulen geht. Online-Kurse sollen fortgesetzt werden. Dort, wo es möglich ist, sollte man auch wissenschaftliche Forschung fortsetzen. Die Hochschulverwaltung ist zur Gewährleistung des Funktionierens der organisatorischen Grundeinheiten verpflichtet – bemerkte Gowin.

Die stellvertretende Hochschulministerin Anna Budzanowska betonte dagegen, dass die Arbeit muss nun fern geleitstet werden. Diese Verpflichtung betrifft die studentische Didaktik, das Postgraduiertenstudium, Teilzeitstudium sowie die Ausbildung von Doktoranden.


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