Dr. Małgorzata Grześków — wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung für Arbeitsrecht der Universität Wrocław — wird das Projekt „Schutz von Hinweisgebern am Arbeitsplatz. Das portugiesische Modell für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937” durchführen. Für ihre Forschung erhielt sie eine Förderung im Rahmen des Programms Miniatura des Nationalen Wissenschaftszentrums.
Zu ihren Forschungsinteressen gehören das Recht der individuellen Arbeitsbeziehungen und die dienstrechtlichen Beziehungen. In letzter Zeit konzentriert sich ihre Forschungstätigkeit auf die Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern am Arbeitsplatz.
Das Projekt umfasst eine Reise nach Portugal, einem Land, das als eines der ersten die Bestimmungen der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat. Von den Erfahrungen anderer europäischer Länder zu lernen, ist für die Schaffung, Analyse und Kritik des Rechtes von entscheidender Bedeutung.
Die Reise nach Portugal soll nur der Anfang weiterer Arbeiten zur Erforschung und Analyse der verschiedenen Modelle zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten sein, heißt es auf der Website der Universität.
Mehr: https://uwr.edu.pl/dr-malgorzata-grzeskow-laureatka-miniatury-7/