Vizeminister Müller über Änderungen des Bildungsgesetzes

20.06.2018

Fast 90 Änderungen des Bildungsgesetzes und es einführenden Vorschriften wurden vom Sejm angenommen. Am 3. Juni stimmen die Abgeordneten über den Gesetzentwurf  ab. Das Ministerium für Wissenschaft und Hochschulbildung ist überzeugt, dass der neue Bildungsgesetz ab dem 1. Oktober 2018 gelten wird.

Bisher wurde die innere Organisation der Hochschule durch gesetzliche Vorschriften bestimmt; nach der Einführung der Gesetzänderung soll das von den Behörden der Hochschule abhängen – sagte Piotr Müller, Vizeminister für Wissenschaft und Hochschulbildung.

Das neue Gesetz vermindert auch die Kompetenzen des Hochschulrats. Die Mitglieder des Rats werden ausschlieβlich von der akademischen Gemeinschaft gewählt. Neben den Vertreter der Hochschule müssen zum Hochschulrat auch Vertreter von auβen gehören, die vom akademischen Rat gewählt werden.


Höhere Bildung