Wahl der nationalen Mitglieder der Polnischen Akademie der Wissenschaften

23.03.2021

Die Polnische Akademie der Wissenschaften (PAN) öffnet einen Aufruf für Kandidaten für nationale Mitglieder der PAN — ordentliche und korrespondierende Mitglieder. Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen läuft am 30. Juli 2021 ab. Die Wahl der Mitglieder ist für den 2. Dezember 2021 vorgesehen.

Die Mitglieder der Polnischen Akademie der Wissenschaften werden von der Generalversammlung der Akademie der Wissenschaften aus dem Kreis der Gelehrten gewählt, die sich durch besondere wissenschaftliche Leistungen und Autorität auszeichnen und einen guten Leumund haben. Die Akademie besteht aus nationalen Mitgliedern (ordentlichen und korrespondierenden) und ausländischen Mitgliedern. Die Mitgliedschaft in der Akademie ist auf Lebenszeit.

Eine Person, die die polnische Staatsbürgerschaft besitzt, kann nationales Mitglied werden. Die maximale Anzahl der Nationalen Mitglieder der Akademie beträgt 350. Die Aufnahme als nationales Mitglied der Akademie erfolgt durch die Wahl zum korrespondierenden Mitglied der PAN. Die Generalversammlung der Polnischen Akademie der Wissenschaften würdigt die Tätigkeit der korrespondierenden Mitglieder — für die Wissenschaft und die Akademie — durch die Wahl zum ordentlichen Mitglied.


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