Mindestgehälter für Professoren an öffentlichen Hochschulen steigen mit dem neuen Jahr um 12,5 Prozent

02.01.2023
Jan Graczynski / East News

Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MEiN) bereitet derzeit eine Verordnung über das Mindestgrundgehalt eines Professors an einer öffentlichen Hochschule vor. Es ist vorgesehen, dass die Verordnung am Tag nach ihrer Verkündung mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.

Wie MEiN berichtet, soll die Verordnung zu einer Erhöhung der Gehälter von akademischen Lehrkräften an öffentlichen Hochschulen und wissenschaftlichen Mitarbeitern von Forschungseinheiten der Polnischen Akademie der Wissenschaften beitragen.

Die vorgeschlagenen Regelungen sehen u. a. eine Erhöhung des Gehalts eines Professors von 6.410 PLN auf 7.210 PLN vor, was einer Steigerung von ca. 12,5 Prozent entspricht.

Nach dem Gesetz über die Hochschulbildung und Wissenschaft darf die Höhe der monatlichen Grundvergütung an einer öffentlichen Hochschule für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter nicht weniger als 50 Prozent der Professorenbezüge betragen, für einen Universitätsprofessor jedoch nicht weniger als 83 Prozent und für einen Assistenzprofessor nicht weniger als 73 Prozent.

 


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